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AGB (Reperaturen)

 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reparatur-, Diagnose- und Serviceleistungen

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Reparatur-, Diagnose-, Wartungs-, Installations-, Datenrettungs- und sonstigen Serviceleistungen von:
Mosaik Computer – Green IT Services
Inhaber: Ali Asker Çevik
Lange Straße 52
33790 Halle (Westf.)
Telefon: 05201 66 96 12
E-Mail: info@mosaikcomputer.com
Datenschutz: datenschutz@mosaikcomputer.com
Nachfolgend „Mosaik Computer“ genannt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit in einzelnen Bestimmungen keine abweichende Regelung getroffen wird.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss und Auftragserteilung

Der konkrete Umfang des Auftrags ergibt sich aus dem Reparaturauftrag, dem Annahmebeleg, einem Angebot, einem Kostenvoranschlag oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
Mit der Übergabe eines Geräts kommt zunächst ein Auftrag zur technischen Überprüfung beziehungsweise Diagnose zustande, sofern nicht bereits eine bestimmte Reparatur- oder Serviceleistung verbindlich vereinbart wurde.
Eine Fehlerbeschreibung des Kunden stellt keine Garantie dafür dar, dass ausschließlich der beschriebene Fehler vorliegt.
Der Kunde bestätigt, dass er Eigentümer des Geräts oder zur Auftragserteilung und Übergabe des Geräts berechtigt ist.
Mosaik Computer ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, wenn deren Durchführung technisch, wirtschaftlich oder rechtlich nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde muss Mosaik Computer vor Beginn der Arbeiten über alle ihm bekannten Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein können.
Hierzu gehören insbesondere:

  • bekannte Defekte und Vorschäden,
  • Sturz-, Flüssigkeits-, Hitze- oder Überspannungsschäden,
  • frühere Reparaturen oder eigene Reparaturversuche,
  • bereits ausgetauschte oder nicht originale Bauteile,
  • Verschlüsselungen und Gerätesperren,
  • wichtige Programme, Daten oder besondere Konfigurationen,
  • auffällige Akkus oder sonstige Sicherheitsrisiken.

Der Kunde muss erforderliche Passwörter, PINs oder Zugangsdaten bereitstellen oder die entsprechenden Gerätesperren vor der Übergabe entfernen, soweit dies für die Diagnose, Reparatur oder Funktionsprüfung erforderlich ist.
Zugangsdaten werden ausschließlich zur Durchführung des Auftrags verwendet. Der Kunde sollte nach Möglichkeit ein vorübergehendes Kennwort einrichten und dieses nach Rückgabe des Geräts ändern.
Kann ein Auftrag aufgrund fehlender oder unrichtiger Angaben, fehlender Zugangsdaten oder einer nicht erfüllten Mitwirkungspflicht nicht durchgeführt werden, können die bis dahin entstandenen Diagnose-, Arbeits- und Materialkosten berechnet werden.

4. Annahme des Geräts und Zubehör

Der Zustand des Geräts sowie das mit übergebene Zubehör werden nach Möglichkeit auf dem Annahmebeleg dokumentiert.
Mosaik Computer haftet nur für Zubehör und sonstige Gegenstände, die ausdrücklich auf dem Annahmebeleg aufgeführt sind.
Nicht benötigte Speicherkarten, SIM-Karten, Schutzhüllen, Taschen, Adapter, Kabel und sonstige persönliche Gegenstände sollten vor der Abgabe entfernt werden.

5. Diagnose und Diagnosepauschale

Vor einer Reparatur kann eine technische Diagnose erforderlich sein.
Für die Diagnose und Bearbeitung kann eine Pauschale in Höhe von
40,00 Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer
berechnet werden.
Die Diagnosepauschale kann insbesondere anfallen, wenn:

  • der Kunde die angebotene Reparatur nicht beauftragt,
  • der Auftrag nach Beginn der Diagnose abgebrochen oder gekündigt wird,
  • das Gerät nicht oder nicht wirtschaftlich repariert werden kann,
  • kein eindeutiger Fehler festgestellt werden kann,
  • notwendige Ersatzteile nicht verfügbar sind,
  • die Reparatur aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden kann.

Wird die anschließend angebotene Reparatur bei Mosaik Computer durchgeführt, kann die Diagnosepauschale nach Vereinbarung vollständig oder teilweise auf die Reparaturkosten angerechnet werden.
Eine vollständige Fehlerfeststellung oder erfolgreiche Reparatur kann nicht in jedem Fall garantiert werden.

6. Kostenvoranschläge

Ein Kostenvoranschlag beruht auf dem bei der Untersuchung erkennbaren Zustand des Geräts.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Stellt sich während der Reparatur heraus, dass zusätzliche Arbeiten oder Ersatzteile erforderlich sind und sich die voraussichtlichen Kosten wesentlich erhöhen, wird der Kunde informiert. Die Arbeiten werden grundsätzlich erst nach einer weiteren Freigabe fortgesetzt.
Kann der Kunde trotz angemessener Kontaktversuche nicht erreicht werden, darf Mosaik Computer die Arbeiten unterbrechen. Die bis dahin entstandenen Diagnose-, Arbeits-, Versand- und Materialkosten können berechnet werden.
Für einen ausführlichen schriftlichen Kostenvoranschlag kann eine vorher vereinbarte Vergütung verlangt werden.

7. Durchführung der Arbeiten

Mosaik Computer führt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht nach den anerkannten technischen Regeln aus.
Art und Umfang der Arbeiten richten sich nach dem erteilten Auftrag. Mosaik Computer ist nicht verpflichtet, über den vereinbarten Auftrag hinaus sämtliche Bauteile, Programme oder Funktionen des Geräts zu überprüfen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können folgende Ersatzteile verwendet werden:

  • neue Originalersatzteile,
  • neue kompatible Ersatzteile,
  • generalüberholte Ersatzteile,
  • technisch geprüfte gebrauchte Ersatzteile.

Der Kunde wird informiert, wenn eine wesentliche Abweichung von der ursprünglich vorgesehenen Ersatzteilart erforderlich wird.
Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen, die durch Hersteller, Lieferanten, Versanddienstleister, fehlende Ersatzteile, höhere Gewalt oder nicht rechtzeitig erfüllte Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, hat Mosaik Computer nicht zu vertreten.

8. Ausgebaute Teile

Ausgetauschte Teile werden fachgerecht entsorgt oder dem Recycling zugeführt, sofern der Kunde nicht spätestens bei Auftragserteilung ausdrücklich deren Rückgabe verlangt.
Eine Rückgabe kann ausgeschlossen sein, wenn:

  • das Altteil im Rahmen eines Austauschprogramms zurückgegeben werden muss,
  • der Hersteller oder Lieferant die Rückgabe verlangt,
  • gesetzliche oder sicherheitsrechtliche Vorschriften entgegenstehen,
  • von dem Bauteil eine Gefahr ausgeht,
  • es sich um einen beschädigten oder aufgeblähten Akku handelt.

9. Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, vor der Übergabe des Geräts eine vollständige und aktuelle Sicherung seiner wichtigen Daten, Programme, Lizenzschlüssel, Zugangsdaten und Einstellungen anzufertigen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.
Eine Datensicherung ist nur Bestandteil des Auftrags, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Reparatur-, Diagnose-, Installations- und Wartungsarbeiten können trotz sorgfältiger Durchführung zu Datenverlusten führen. Dies gilt insbesondere bei:

  • beschädigten Festplatten oder SSDs,
  • fehlerhaften Dateisystemen,
  • Verschlüsselungen,
  • Schadsoftware,
  • Strom- oder Hardwareausfällen,
  • Betriebssystemfehlern,
  • erforderlichen Neuinstallationen,
  • bereits vorgeschädigten Speichermedien.

Mosaik Computer haftet für Datenverluste nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelungen dieser AGB.
Hat der Kunde eine zumutbare Datensicherung unterlassen, ist ein ersatzfähiger Wiederherstellungsaufwand grundsätzlich auf den Aufwand begrenzt, der bei einer ordnungsgemäßen Datensicherung für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

10. Datenrettung

Eine Datenrettung erfolgt nur nach ausdrücklicher Beauftragung.
Bei einer Datenrettung wird kein bestimmter Erfolg geschuldet, sofern ein bestimmtes Ergebnis nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Mosaik Computer kann insbesondere nicht garantieren, dass:

  • alle Daten wiederhergestellt werden können,
  • wiederhergestellte Dateien vollständig und fehlerfrei sind,
  • ursprüngliche Datei- und Ordnernamen erhalten bleiben,
  • Programme oder Betriebssysteme wieder funktionsfähig werden,
  • verschlüsselte Daten entschlüsselt werden können.

Bei stark beschädigten Datenträgern kann bereits die Untersuchung oder ein Rettungsversuch zu einer weiteren Verschlechterung des Zustands führen.
Soll ein externes Datenrettungslabor eingeschaltet werden, wird vorher die Zustimmung des Kunden eingeholt. Für die Leistungen des externen Unternehmens können ergänzend dessen Bedingungen gelten.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Ein Zugriff auf Kundendaten erfolgt nur, soweit dies zur Diagnose, Reparatur, Funktionsprüfung, Datensicherung oder Datenrettung erforderlich ist.
Mosaik Computer ist nicht verpflichtet, die auf dem Gerät gespeicherten Inhalte vollständig zu überprüfen.
Eine Weitergabe von Daten oder Geräten an Hersteller, Lieferanten, Reparaturpartner, Datenrettungslabore oder andere Dienstleister erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung von Mosaik Computer enthalten.

12. Schadsoftware und rechtswidrige Inhalte

Werden bei der Bearbeitung Schadprogramme, gefährliche Software oder erhebliche Sicherheitsrisiken festgestellt, darf Mosaik Computer notwendige Schutzmaßnahmen treffen und die Arbeiten bis zur Abstimmung mit dem Kunden unterbrechen.
Der Kunde darf keine rechtswidrigen Inhalte zur Bearbeitung übergeben.
Bei einem konkreten Verdacht auf strafbare Inhalte darf Mosaik Computer den Auftrag ablehnen oder abbrechen. Gesetzliche Melde-, Anzeige- oder Herausgabepflichten bleiben unberührt.

13. Vergütung und Vorauszahlungen

Die Vergütung richtet sich nach dem Reparaturauftrag, dem Angebot, dem Kostenvoranschlag, der individuellen Vereinbarung oder der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preisliste.
Mosaik Computer darf für Ersatzteilbestellungen, Sonderbestellungen, Neuware und umfangreiche Arbeiten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
Die Vergütung wird grundsätzlich nach Fertigstellung und Mitteilung der Abholbereitschaft, spätestens jedoch bei Übergabe des Geräts, fällig.
Eine Herausgabe des Geräts erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der fälligen Forderungen.
Zulässige Zahlungsarten sind insbesondere:

  • Barzahlung,
  • Girocard,
  • Überweisung nach vorheriger Vereinbarung,
  • weitere von Mosaik Computer angebotene Zahlungsarten.

14. Kündigung des Auftrags

Der Kunde kann einen Werkvertrag bis zur Fertigstellung grundsätzlich kündigen.
Im Fall einer Kündigung kann Mosaik Computer die gesetzlich vorgesehene Vergütung verlangen. Dabei werden insbesondere ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung der Arbeitskraft berücksichtigt.
Bereits bestellte oder speziell für den Kunden beschaffte Ersatzteile können berechnet werden, soweit eine Rückgabe nicht oder nur mit Kosten möglich ist.
Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

15. Abnahme und Funktionsprüfung

Nach Fertigstellung wird der Kunde über die Abholbereitschaft informiert.
Der Kunde erhält bei der Abholung Gelegenheit, das Gerät und die ausgeführten Arbeiten zu überprüfen.
Offensichtliche Beanstandungen sollten möglichst bei der Abholung mitgeteilt werden. Gesetzliche Mängelrechte von Verbrauchern werden durch eine unterlassene sofortige Beanstandung nicht eingeschränkt.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme bleiben unberührt.

16. Zahlung, Zurückbehaltungsrecht und Unternehmerpfandrecht

Mosaik Computer kann die Herausgabe des Geräts bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Forderungen verweigern, soweit ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht besteht.
Für Forderungen aus dem Reparaturvertrag besteht an dem zur Reparatur übergebenen Gerät ein gesetzliches Unternehmerpfandrecht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Verwertung eines Pfandrechts erfolgt ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen, Fristen und Benachrichtigungspflichten.

17. Abholung und Lagerkosten

Das Gerät soll innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung über die Abholbereitschaft abgeholt werden.
Erfolgt die Abholung nicht rechtzeitig, kann Mosaik Computer den Kunden erneut zur Abholung auffordern und eine angemessene Nachfrist setzen.
Nach Ablauf dieser Nachfrist können dem Kunden angemessene und tatsächlich entstandene Lager- und Aufbewahrungskosten berechnet werden.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Ersatz erforderlicher Aufwendungen und Verzugsschäden, bleiben unberührt.

18. Nicht abgeholte Geräte

Ein nicht abgeholtes Gerät geht nicht automatisch in das Eigentum von Mosaik Computer über.
Wird das Gerät trotz nachweisbarer Abholaufforderung und angemessener Nachfrist nicht abgeholt, kann Mosaik Computer die gesetzlich zulässigen Maßnahmen ergreifen.
Hierzu können insbesondere gehören:

  • weitere Verwahrung auf Kosten des Kunden,
  • Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts,
  • Ausübung des Unternehmerpfandrechts,
  • gesetzlich zulässige Hinterlegung,
  • Pfandverkauf oder Versteigerung unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen.

Vor einer gesetzlich zulässigen Verwertung wird der Kunde grundsätzlich noch einmal unter Fristsetzung und unter Hinweis auf die beabsichtigte Maßnahme benachrichtigt, soweit dies möglich und zumutbar ist.
Ein nach Abzug der offenen Forderungen und notwendigen Kosten verbleibender Erlös wird nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

19. Gesetzliche Mängelrechte

Für Reparatur- und Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Mosaik Computer schuldet die mangelfreie Durchführung der konkret vereinbarten Arbeiten. Die Mängelrechte beziehen sich nur auf die ausgeführte Reparaturleistung und die dabei eingebauten Ersatzteile.
Sie erstrecken sich nicht automatisch auf:

  • das gesamte Gerät,
  • andere nicht bearbeitete Bauteile,
  • altersbedingte Defekte,
  • unabhängige Folgefehler,
  • bereits vorhandene Vorschäden.

Bei einem berechtigten Mangel ist Mosaik Computer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.
Die gesetzlichen Mängelansprüche bei Reparaturen an beweglichen Sachen verjähren gegenüber Verbrauchern grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren ab Abnahme, soweit keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.
Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei ausdrücklich übernommenen Garantien oder in anderen gesetzlich zwingenden Fällen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich als Garantie erklärt wurde. Gesetzliche Mängelrechte bleiben von einer Garantie unberührt.

20. Keine Mängelansprüche bei fremden Ursachen

Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der beanstandete Fehler nicht durch die von Mosaik Computer erbrachte Leistung verursacht wurde.
Dies gilt insbesondere für Schäden oder Störungen durch:

  • Sturz, Stoß, Druck oder unsachgemäßen Transport,
  • Flüssigkeit, Feuchtigkeit oder Korrosion,
  • Hitze, Kälte oder sonstige Umwelteinflüsse,
  • Überspannung, Blitzschlag oder ungeeignete Netzteile,
  • normalen Verschleiß,
  • altersbedingte Bauteilausfälle,
  • Schadsoftware, Viren oder unsichere Programme,
  • Betriebssystem-, Firmware- oder Softwareupdates,
  • fehlerhafte Bedienung,
  • unterlassene Wartung,
  • nachträgliche Eingriffe des Kunden oder Dritter,
  • Veränderungen an der Hard- oder Software,
  • Defekte an nicht bearbeiteten Bauteilen.

Dies gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass der Schaden durch eine mangelhafte oder schuldhaft fehlerhafte Leistung von Mosaik Computer verursacht wurde.

21. Besondere Risiken älterer und vorgeschädigter Geräte

Bei älteren, stark beanspruchten, korrodierten, verklebten, verformten oder bereits geöffneten Geräten besteht ein erhöhtes Risiko, dass während einer fachgerechten Öffnung oder Reparatur weitere Schäden sichtbar werden oder vorgeschädigte Bauteile ausfallen.
Dies betrifft insbesondere:

  • spröde Kunststoffteile,
  • verklebte Displays und Rückseiten,
  • vorgeschädigte Flexkabel,
  • korrodierte Steckverbindungen und Platinen,
  • beschädigte Schrauben und Gewinde,
  • aufgeblähte Akkus,
  • bereits unsachgemäß reparierte Geräte.

Mosaik Computer informiert den Kunden über erkennbare erhebliche Zusatzrisiken.
Die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden bleibt unberührt.

22. Wasser- und Staubschutz

Nach dem Öffnen oder der Reparatur eines Smartphones, Tablets, einer Smartwatch oder eines anderen abgedichteten Geräts kann eine ursprünglich vorhandene Wasser-, Staub- oder Druckdichtigkeit nicht garantiert werden.
Dies gilt auch, wenn neue Dichtungen oder Klebemittel verwendet werden.
Eine bestimmte Schutzklasse wird nur geschuldet, wenn deren Wiederherstellung ausdrücklich vereinbart und anschließend mit einem geeigneten Prüfverfahren bestätigt wurde.
Der Kunde wird daher darauf hingewiesen, das reparierte Gerät vor Flüssigkeiten, hoher Feuchtigkeit und starker Staubbelastung zu schützen.

23. Haftung

Mosaik Computer haftet unbeschränkt:

  • bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten,
  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
  • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Mosaik Computer.

24. Ersatzgeräte und Leihgeräte

Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines Ersatz- oder Leihgeräts besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Überlassene Leihgeräte bleiben Eigentum von Mosaik Computer und sind sorgfältig zu behandeln.
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm zu vertretende Beschädigungen, Verluste oder eine nicht rechtzeitige Rückgabe.
Persönliche Daten sind vor der Rückgabe des Leihgeräts durch den Kunden zu entfernen.

25. Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und Außendienstverträgen

Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb der Geschäftsräume von Mosaik Computer geschlossen, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
Der Verbraucher erhält in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular.
Soll Mosaik Computer bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Arbeit beginnen, muss der Verbraucher dies ausdrücklich verlangen.
Widerruft der Verbraucher nach Beginn der Arbeiten, kann er für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen Wertersatz schulden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.

26. Verbraucherschlichtung

Mosaik Computer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Unabhängig davon ist Mosaik Computer bemüht, Beanstandungen unmittelbar und einvernehmlich mit dem Kunden zu klären.

27. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Geschäftssitz von Mosaik Computer.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

28. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Juni 2026